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Wissen: Kollektives Arbeitsrecht

Zusammenarbeit mit der Mitarbeitervertretung: gut vorbereitet in die Beteiligung

  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Entwurf
  • Gliederung

Entwurf, fachliche Prüfung durch Golo Busch. Nur Gliederung, keine Rechtsaussagen.

In kirchlichen Einrichtungen tritt die Mitarbeitervertretung an die Stelle des Betriebsrats. Der Beitrag soll Dienstgebern zeigen, wie sie Beteiligungsverfahren vorbereiten und die Zusammenarbeit konstruktiv gestalten.

Die Rolle der MAV

  • Welche Aufgaben hat die Mitarbeitervertretung?
  • Worin unterscheidet sie sich vom Betriebsrat?

Beteiligung richtig vorbereiten

  • Welche Beteiligungsformen gibt es?
  • Welche Unterlagen und Fristen gehören dazu?

Dienstvereinbarungen

  • Wann lohnt sich eine Dienstvereinbarung?
  • Wie wird sie gestaltet und angepasst?

Wenn es knirscht

  • Wie lassen sich Konflikte früh entschärfen?
  • Was tun bei Pflichtverletzungen?

Kostenlos für Arbeitgeber

Für Dienstgeber in kirchlichen Einrichtungen

Ein Überblick, wann und wie die MAV zu beteiligen ist, als Gedächtnisstütze für Leitung und Personalabteilung.

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Danach auf Wunsch: „HR-Aktuell am Morgen“, der Newsletter für Arbeitgeber mit aktuellen Urteilen und neuen Gesetzen. Alle Checklisten

Fragen zu Ihrem Fall?

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Erklärung zur Barrierefreiheit

Muster für den Prototyp. Vor dem Livegang wird die Website geprüft und diese Erklärung mit dem Ergebnis ergänzt.

Ziel

Die HR-Aktuell Arbeitgeberakademie möchte ihre Website für alle Menschen nutzbar machen. Sie wird nach den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA (EN 301 549) gestaltet, wie sie auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugrunde legt.

Was bereits umgesetzt ist

Stand der Vereinbarkeit

Wird nach der Prüfung eingetragen.

Barriere melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht nutzen können, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an seminare@hr-aktuell.de.

Durchsetzung

Zuständige Aufsicht nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; welche Teile der Website betroffen sind (etwa die Seminaranmeldung), wird vor dem Livegang geklärt.