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Rechtliches

Datenschutz

Die Pflichtangaben liefert HR-Aktuell. Die Gliederung steht.

Was in die Erklärung gehört

  • Verantwortliche Stelle
  • Hosting und Server-Logfiles
  • Anmelde- und Kontaktformular
  • Newsletter „HR-Aktuell am Morgen“
  • Cookies und Einwilligung
  • Rechte der betroffenen Personen
Seminar anfragen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Muster für den Prototyp. Vor dem Livegang wird die Website geprüft und diese Erklärung mit dem Ergebnis ergänzt.

Ziel

Die HR-Aktuell Arbeitgeberakademie möchte ihre Website für alle Menschen nutzbar machen. Sie wird nach den Anforderungen der WCAG 2.1 auf Stufe AA (EN 301 549) gestaltet, wie sie auch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugrunde legt.

Was bereits umgesetzt ist

Stand der Vereinbarkeit

Wird nach der Prüfung eingetragen.

Barriere melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie nicht nutzen können, schreiben Sie uns über das Kontaktformular oder per E-Mail an seminare@hr-aktuell.de.

Durchsetzung

Zuständige Aufsicht nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) in Magdeburg. Das BFSG gilt für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr; welche Teile der Website betroffen sind (etwa die Seminaranmeldung), wird vor dem Livegang geklärt.